Geräte von Brandsicherheitsanlagen sind seit Jahren Gegenstand der europäischen Normenarbeit. Mit Einführung der EU-Richtlinie 2006/123/EG, der sogenannten Dienstleistungsrichtlinie, gerieten auch die Dienstleistungen für elektronische Brandsicherheitsanlagen in den Fokus der Sicherheitsbranche. Das Ergebnis langjähriger Normenarbeit mündete in die neue DIN EN 16763. Sie stellt Kriterien für die Bewertung von Dienstleistern der Sicherheitsbranche, involvierten Beschäftigten und für das zu liefernde Dienstleistungsergebnis auf. Damit stehen erstmals die »Mindestanforderungen« für ein einheitliches Dienstleistungsniveau verbindlich fest.
Am 1. April 2017 ist die europäische Dienstleistungsnorm DIN EN 16763 mit dem Titel »Dienstleistungen für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen« in Kraft getreten. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Die Norm regelt erstmals europaweit einheitliche Anforderungen an Dienstleistungsorganisationen für sicherheitstechnische Anlagen und für ihre Beschäftigten die Kompetenz, das Wissen und die Fähigkeiten
Mit dem Erscheinen der europäischen Dienstleistungsnorm für Sicherheitsanlagen Anfang 2017 bietet TÜV Rheinland ein entsprechendes Zertifizierungsverfahren für Errichter von Sicherheitsanlagen an. Aufgrund der aktuellen Bedeutung des Themas Einbruchschutz startet der TÜV zunächst Mitte Februar 2017 mit der Einbruchmeldetechnik, die Zertifizierung von Fachfirmen für Videoüberwachung bzw. Zutrittssteuerung und RWA-Anlagen soll kurzfristig folgen.
Die Veröffentlichung der europäischen Norm EN 16763 »Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen« wird für Mitte / Ende Februar 2017 erwartet. Wir beschreiben die wesentlichen Inhalte dieser Norm. Sie soll erstmals das Qualitätsniveau für Dienstleistungen im Bereich Sicherheitsanlagen auf europäischer Ebene definieren und vereinheitlichen.