Durch die neu veröffentlichte Norm werden Anforderungen an Einbruch- und Überfallmeldeanlagen festgelegt. Die Installation erfolgt in Gebäuden für Anlagen, die exklusive oder nicht exklusive leitungsgebundene oder drahtlose Verbindungen verwenden.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat die Einführung der Empfehlung »Planung, Bau und Betrieb von Gefahrenmeldeanlagen für Einbruch, Überfall und Geländeüberwachung in öffentlichen Gebäuden« bekanntgegeben.
Diese Europäische Norm DIN EN 50131-2-10 (VDE 0830-2-2-10): 2019-05 zum Thema Alarmanlagen – Einbruch- und Überfallmeldeanlagen- Teil 2-10: Einbruchmelder – Verschluss- und Öffnungsüberwachungskontakte (magnetisch) berücksichtigt magnetische Verschluss- und Öffnungsüberwachungskontakte. Sie umfasst alle vier Sicherheitsgrade und die vier Umweltklassen.
Die neue Norm DIN EN 50131-6 (VDE 0830-2-6): 2018-07 »Alarmanlagen – Einbruch- und Überfallmeldeanlagen – Teil 6: Energieversorgungen« legt Anforderungen, Leistungskriterien und Prüfverfahren für Energieversorgungen von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen fest. Die Energieversorgung ist entweder ein fester Bestandteil der EMA/ÜMA oder eigenständig errichtet.