Fehlendes Personal oder Auftragsspitzen – die Gründe für den Einsatz von Zeitarbeitskräften im Elektrohandwerk können vielfältig sein. Wer als Unternehmer/in auf das Instrument der Arbeitnehmerüberlassung zugreifen will, sollte die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen.
Seit April 2017 gelten bei der Vermittlung von Leiharbeitern und Selbständigen verschärfte Vorgaben. Unternehmen sollten die gesetzlichen Neuerungen genau kennen, um nicht in arbeitsrechtliche Stolperfallen zu geraten.